Annulations- und Reiserücktrittsversicherung
Damit du sicher und unkompliziert deine Reise antreten kannst, bieten wir dir die Möglichkeit, eine Annulations- und Reiserücktrittsversicherung für dich abzuschliessen. Diese gilt einmalig für die von dir gebuchte Reise und wird zu ca. 4% des Gesamtpreises berechnet. So musst du dir keinerlei Sorgen machen, falls mal etwas dazwischenkommt.
NEU: Maximale Sicherheit durch die Zusatzversicherung* "Corona-Schutz".
ACHTUNG: Der Corona-Schutz gilt als Ergänzung zur Annullations-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung und kann nur in Kombination mit dieser gebucht werden! Die Abschlussfrist beträgt 30 Tage vor Reisebeginn. Die Prämie für den Corona Schutz ist 2,1 Prozent vom Reisepreis (Kombination Annulations- und Reiserücktrittsversicherung + Zusatzversicherung = ca. 6,2% des Gesamtpreises).
1. Annulationsversicherung
Folgende Leistungen sind von der Annulationsversicherung abgedeckt:
- Bei Nichtantritt der Reise
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Annullationskosten
- Erstattung von Zusatzkosten bei Teilstornierung eines Mitversicherten
- Bei Umbuchung
- Erstattung von Umbuchungskosten aus versichertem Grund
- Erstattung von Umbuchungskosten bis 42 Tage vor Reiseantritt ohne Begründung (bis 30 CHF)
- Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung zusätzlicher Reisekosten und Kosten für nicht genutzten Teil der Reise
*Folgende Leistungen sind von der Zusatzversicherung "Corona-Schutz" abgedeckt (Optionale Ergänzung zur Annullations-Versicherung):
- Bei Nichtantritt der Reise
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten
- Erstattung des Einzelzimmerzuschlags
- Bei verspätetem Reiseantritt
- Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
- bei Umbuchung der Reise
- Ersatz der Umbuchungskosten
Versicherte Ereignisse:
- Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod (auch nahestehender Personen)
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen
- Gelockerte implantierte Gelenke
- Schwangerschaft, sofern diese nach Abschluss der Versicherung eingetreten
- Chronische Erkrankung, bei einer unerwarteten akuten Verschlimmerung
- Beschädigung des Eigentums (Schadenhöhe mindestens CHF 2'500)
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus
- Arbeitsplatzwechsel
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung
- Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens zwei Stunden
- Fahruntüchtigkeit des für die Reise vorgesehenen Privatfahrzeugs aufgrund von Unfall oder Panne
- Nichtantritt der Reise aufgrund einer offiziellen Reisewarnung (zum Beispiel durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)
- Unerwartete Vorladung als Zeuge vor Gericht
- Diebstahl von Reisepass oder Identitätskarte unmittelbar vor der Abreise
- Unerwarteter Termin zur Organ- bzw. Gewebespende
- Adoption eines minderjährigen Kindes
- Unerwartete Einberufung zum Militär- oder Zivildienst
- Scheidungsklage bzw. Auflösung der Lebensgemeinschaft
- Leistung von Katastrophenhilfe, sofern die versicherte Person Mitglied von Feuerwehr oder Rettung ist
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule, Universität bzw. Fachhochschule oder an einem College
Zusätzlich versicherte Ereignisse bei Abschluss der Zusatzversicherung Corona-Schutz:
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
- eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
- am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird.
2. Reiserücktrittsversicherung
Folgende Leistungen sind von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt:
- Bei Reiseabbruch:
- Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten und anteilige Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen
- Bei Reiseunterbrechung:
- Zusätzliche Reisekosten, Mehrkosten für die Fortsetzung der Reise und anteilige Kosten nicht beanspruchter Leistungen
- Bei verspäteter Rückreise:
- Erstattung von zusätzlichen Reisekosten
- Erstattung von zusätzlichen Reisekosten
*Folgende Leistungen sind von der Zusatzversicherung "Corona-Schutz" abgedeckt (Optionale Ergänzung der Reiserücktrittsversicherung) :
- Bei Reiseabbruch:
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
- Bei verspäteter Rückreise
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Versicherte Ereignisse:
- Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen
- Gelockerte implantierte Gelenke
- Chronische Erkrankung, bei einer unerwarteten akuten Verschlimmerung
- Beschädigung des Eigentums (Schadenhöhe mindestens CHF 2'500)
- Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens zwei Stunden
- Nichtantritt der Reise aufgrund einer offiziellen Reisewarnung (zum Beispiel durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)
- Unerwartete Vorladung als Zeuge vor Gericht
- Unerwarteter Termin zur Organ- bzw. Gewebespende
- Adoption eines minderjährigen Kindes
- Unerwartete Einberufung zum Militär- oder Zivildienst
- Leistung von Katastrophenhilfe, sofern die versicherte Person Mitglied von Feuerwehr oder Rettung ist
Zusätzlich versicherte Ereignisse bei Abschluss der Zusatzversicherung Corona-Schutz:
Versicherte Ereignisse: Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
- eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
- am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird